AGB´s

Geschäftsbedingungen–AGB–der Firma
Selmonaj Bodenleger Betrieb
Inh. Sejde Selmonaj

Scarrastr. 10, 68307 Mannheim

Unsere Lieferungen – darunter werden auch Leistungen, Vorschläge,
Beratungen und Nebenleistungen verstanden – erfolgen nur aufgrund
der nachstehenden Bedingungen. Anderslautenden Bedingungen des
jeweiligen Geschäftspartners (Käufers) wird hiermit widersprochen.
Diese werden auch nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nach Eingang bei
uns nicht ausdrücklich widersprechen.

Die AGB gelten in allen Fällen, in den keine abweichende Vereinbarungen
geschlossen und insbesondere vom Lieferer nicht schriftlich
bestätigt worden sind.

Insbesondere gelten die AGB auch für alle Folgegeschäfte.

§ 1 Vertragsabschluss

1. Vorgenannter Auftrag wurde vom Kunden erteilt.
Breiten und Längenangaben lt. Angaben des Käufers. Lieferung
und Leistung erfolgt nach den allgemeinen  Geschäftsbedingungen
der Firma Fussbodentechnik Mannheim, welche zur Einsichtnahme
in den Geschäftsräumen Scarrastr. 10, 68307 Mannheim, ausliegen.
www.fussbodentechnik-mannheim.de.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie
Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des
Zumutbaren vorbehalten.

3. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich,
die bestellte Ware erwerben zu wollen.

4. Wir sind berechtigt das in der Bestellung liegende Vertragsangebot
innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme
kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden
erklärt werden.

5. Der Vertragsabschluss
erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht
von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten
Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die
Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.

§ 2 Eigentumsvorbehalt

1.)
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

2.) Der Kunde ist verpflichtet uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im
Fall der Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung
der Ware unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware
sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns unser Kunde unverzüglich
anzuzeigen.

3.) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach
Ziff. 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die
Ware herauszuverlangen.

4.) Der Besteller ist verpflichtet, den dem Eigentumsvorbehalt unterfallenden
Liefergegenstand gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden sowie
sonstigen Schäden zu versichern. Der Besteller ist auch verpflichtet,
den Versicherer anzuweisen, im Schadensfall zunächst die Restforderung
des Lieferers zu erfüllen. Er wird  veranlassen, dass der Versicherer dem
Lieferer eine entsprechende Bestätigung über diese Abrede zukommen
läst. Sofern der Besteller nicht selbst die Versicherung nachweislich
abgeschlossen hat, ist der Lieferer berechtigt, aber nicht verpflichtet,
den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern.

§ 3 Vergütung

1.)
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, so gilt sofortige
Bezahlung der Leistung bei Warenlieferung ohne Abzug. Skontoabzüge
sind nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig.

2.) Der Kunde verpflichtet sich, die Leistung sofort zu bezahlen.
Sollte dieses nicht erfolgen, kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in
Zahlungsverzug.

3.) Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe
von 5 % über dem Basiszins zu verzinsen.

4.) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder
durch uns schriftlich anerkannt wurden.

5.) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn
sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Gefahrenübergang

1.) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der verkauften Sache – auch bei Versendungskauf – geht erst mit
Übergabe der Sache auf den Kunden über.

2.) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug ist.

§ 5 Gewährleistung

1.)
Gewährleistungsansprüche sind bei einem Mangel innerhalb von
2 Wochen nach Übergabe der Ware schriftlich geltend zu machen.

2.)
Ist die vom Kunden erworbene Ware mit einem Mangel behaftet, so
hat der Kunde zunächst die Wahl, ob er Nacherfüllung durch
Nachbesserung (Reparatur) oder mangelfreie Ersatzlieferung wünscht.
Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung
zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich ist, und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Kunden bleibt.

3.)
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem
Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4.)
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatz
wegen Mangels zu, soweit dieser grob fahrlässig oder vorsätzlichem Verhalten
des Verkäufers oder seiner Bediensteten beruht. Wählt der Kunde nach
gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden,
wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die
Differenz zwischen  Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
Dieses gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung
arglistig verursacht haben.

5.)
Sind vom Kunden falsche Maße angegeben worden so wird keine
Gewährleistung hinsichtlich der Passgenauigkeit übernommen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Unsere Ware muss vor Verarbeitung auf Mängel
überprüft werden. Nach der Verarbeitung der Ware besteht
kein Anspruch auf Schadenersatz. Besondere Eigenschaften und
die Eignung der Ware für bestimmte Zwecke des Käufers sind nur
dann zugesichert, wenn Sie im Kaufvertrag schriftlich vereinbart sind.

6.)
Bei Teppichen und Teppichböden sind nicht reklamationsfähig. Ein
Teppichboden erhält erst bei vollflächiger Verklebung seine allgemein
bekannten Qualitätseigenschaften. Bei loser Auslegung  kann daher keinerlei
Haftung übernommen werden. Bei loser Auslegung ist eine Garantie
ausgeschlossen. Auftretende Wellenbildung haben mit dem Produkt selber
nichts zu tun und sind nur Folge dieser losen Auslegung, in diesem Fall
schließen wir die Garantie aus.

Notwendige Nachbesserungen bei loser Auslegung sind kostenpflichtig. Die
Berechnung der qm erfolgt nach vollen Produktionsbahnenbreiten, falls
nicht vor Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

7.)
Die genannten Verlegepreise haben nur Gültigkeit bei einem verlegereifen
Unterboden, entsprechend der DIN 18365. Sämtliche erforderlichen
Unterbodenvorarbeiten werden gesondert berechnet, wie auch Sonder-
Arbeitsleitungen zusätzlich gesondert in Rechnung  gestellt werden.
Bei unseren angegebenen Verlegepreisen setzen wir voraus, dass die
zu verlegenden Räume leer sind. Bei Auftragserteilung abgesprochene
Verlegearbeitsausführungen, die vom Kunden bzgl. der Ausführung
abgeändert werden und wir unsere Bedenken angemeldet haben,
erfolgt Haftungsfreistellung.

8.)
Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Garantien
im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon
unberührt.

§ 6 Haftungsbeschränkungen

1.)
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach
Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen.

2.)
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels
verjähren nach 2 Jahren ab Auslieferung der Ware.

§ 7 Schlussbestimmungen

1.)
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2.)
Erfüllungsort für alle aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verbindlichkeiten
ist Mannheim.  Ist unser Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für
sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unter Einschluss etwaiger
Scheck- oder Wechselprozesse ebenfalls Mannheim. Wir sind jedoch auch
berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

3.)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese ganz oder
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden,
deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.